Die neue Automatik-Regelung
Unter folgenden Voraussetzungen kann auf den Automatikeintrag verzichtet werden:
- Der Bewerber absolviert während der Ausbildung in der Fahrschule zusätzlich eine Schulung in einer Fahrschule im Umfang von mindestens zehn Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten auf einem Schaltfahrzeug.
- Diese Schulung soll die Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, um ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe sicher zu beherrschen.
- Die Schulung schließt ab mit einem Test von mindestens 15 Minuten, in dem der Bewerber nachweist, dass er die speziellen Anforderungen am Schaltfahrzeug bewältigen kann. Dazu gehören unter anderem Anfahren am Berg, Abbiegen, Vorfahrtsituationen sowie eine umweltschonende Fahrweise.
- Der Fahrlehrer bestätigt die Teilnahme an der Schulung und das Bestehen des Testes.
Bei Vorlage dieser Bescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde soll die Eintragung der Beschränkung auf Automatikfahrzeuge im Führerschein entfallen. Die Qualität der Maßnahme und die Unparteilichkeit von Fahrschule und Fahrlehrern soll durch Maßnahmen wie zum Beispiel einheitliche Vordrucke, Anzeigepflichten der Fahrschule und Fahrschulüberwachung sichergestellt werden.
Die Auswirkungen der Maßnahme sollen evaluiert werden.
Die Fahrstunden auf dem Schaltfahrzeug, als auch der Test kann bereits vor der praktischen Fahrerlaubnisprüfung absolviert werden.